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Der Energieausweis – Ihr Wegweiser zur Energieeffizienz eines Gebäudes

Der Energieausweis in Österreich

Warum ist der Energieausweis unverzichtbar?

Ein Energieausweis ist ein wesentliches Instrument, das auf einen Blick die Energieeffizienz eines Gebäudes offenlegt. Aber wieso ist dieser Ausweis eigentlich unerlässlich? Und wer ist in Österreich befugt, diesen Energieausweis zu erstellen?

Was versteht man unter einem Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein behördliches Zertifikat, welches die Energieverbrauchswerte eines Gebäudes klassifiziert. Der zentrale Wert hierbei ist der Heizwärmebedarf (HWB), angegeben in kWh/m², der aufzeigt, wie viel Energie benötigt wird, um ein Gebäude zu beheizen. Dieser Wert wird in der Energiekennzahl reflektiert – ein niedriger Wert steht für eine hohe Energieeffizienz. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht von A++ (exzellent) bis G (ineffizient). Ein Gebäude mit einer geringen Energiekennzahl profitiert von niedrigeren Energiekosten. Weitere wichtige Werte sind der Primärenergiebedarf (PEB), die CO2-Emissionen und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) einer Immobilie. Diese Werte sind entscheidend, um die zukünftigen Energiekosten einschätzen zu können.

Die Energieeffizienzklassen im Überblick:

Klasse fGEE
A++ ≤ 0,55
A+ ≤ 0,70
A ≤ 0,85
B ≤ 1,00
C ≤ 1,75
D ≤ 2,50
E ≤ 3,25
F ≤ 4,00
G > 4,00

Die Notwendigkeit eines Energieausweises

Der Energieausweis liefert wichtige Informationen über die zu erwartenden Energiekosten und dient somit als entscheidende Entscheidungshilfe bei der Planung eines Neubaus oder bei Renovierungsprojekten. Er ist die Basis für zielgerichtete Renovierungsarbeiten oder den Austausch von Heizsystemen.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises besteht in Österreich beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes. Diese Pflicht zur Information über die Energieeffizienz beginnt bereits bei der Veröffentlichung von Immobilienanzeigen.

Auch bei der Beantragung einer Baugenehmigung für Neubauten oder bei umfangreichen Umbauten älterer Gebäude ist der Energieausweis erforderlich. Für Förderanträge im Bereich Neubau oder Sanierung ist der Nachweis eines Energieausweises ebenso unerlässlich, da öffentliche Fördermittel oft an bestimmte Energieeffizienzkriterien gebunden sind. Die Gültigkeit des Energieausweises ist auf maximal zehn Jahre beschränkt.

Die Ausstellung des Energieausweises

Qualifizierte Fachleute aus verschiedenen baurelevanten Berufsgruppen sind berechtigt, den Energieausweis auszustellen. Dazu zählen unter anderem Baumeister, Elektrotechniker, Installateure, Architekten oder Ingenieure.

Diese autorisierten Fachkräfte berechnen den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung basierend auf wichtigen Faktoren wie Heizungssystem, Isolierung, klimatischen Bedingungen am Standort des Gebäudes und Sonneneinstrahlung.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne persönlich bei uns.

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